Bewerben Sie sich mit Ihrem Projekt

Teilnahmebedingungen

Mit Ihrem Projektantrag nehmen Sie am Bewerbungsverfahren teil

  • Sorgfältiges und vollständiges Ausfüllen ist Bedingung für die Teilnahme. Wichtig ist, dass die zu fördernde Aktivität in der Zukunft liegt.
  • Die geförderten Antragssteller verpflichten sich, innerhalb eines halben Jahres nach Genehmigung, eine digitale Abschlussdokumentation (Text und Fotos) einzustellen. Diese belegt die zweckgebundene Verwendung der erhaltenen Mittel. Die Dokumentationen werden online veröffentlicht und in einer Best-Practice-Datenbank erfasst. Sollte keine oder nur eine unvollständige Dokumentation eingestellt werden, ist eine Förderung bei zukünftigen Projekten nicht möglich. Eine Dokumentation gilt nur mit Text und Fotos als vollständig.
  • Grundsätzliche Voraussetzung für eine Förderung ist ein aktueller Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer der beantragenden Institution.
  • Hat die Einrichtung weder einen Förderverein noch einen gemeinnützigen Träger, benötigen wir eine Bescheinigung der Kommune, dass das Geld ausschließlich für diese Einrichtung verwendet wird.
  • Bei Einrichtungen mit kirchlichem Träger benötigen wir die Bestätigung des kirchlichen Aufgabenträgers, sofern kein Förderverein vorhanden ist.
  • Max. bis zu dreimal kann das gleiche Projekt pro Einrichtung beantragt werden. Wichtig hierbei ist ein an die Bedürfnisse der Kinder angepasster Text. Gleichlautende Anträge werden abgelehnt.
    Darüber hinaus können wir jede Einrichtung nur einmal im Jahr fördern.
  • Die GELSENWASSER-Stiftung möchte mit dem Projekt Schulen und Kindergärten nachhaltig fördern. Deshalb können teure Zirkusprojekte, Ausflüge, Feste, heilpädagogisches Reiten, Projekte im U3-Bereich und Honorarkosten nicht gefördert werden.

Das müssen Sie erledigen

  • Senden Sie uns unmittelbar nach Stellen des Antrags den Freistellungsbescheid oder die jeweiligen Bestätigungen von Kommune oder kirchlichen Aufgabenträger zu.
  • Stellen Sie innerhalb eines halben Jahres nach Genehmigung eine digitale Abschlussdokumentation in Text und Fotos online.

 

Weitere Eckdaten zum Projekt

  • Bis zu 2.500 Euro können Kindergärten und Schulen für ein Projekt beantragen.
  • Für jede Kommune sthet eine Gesamtfördersumme zur Verfügung.

Schulen und Kindergärten aus diesen 76 Kommunen können sich beteiligen:

AlpenAltenbergeAschebergBad OeynhausenBillerbeck
Bitterfeld-WolfenCastrop-RauxelDattelnDiepenauDrensteinfurt
EmmerichErwitteEspelkampFröndenbergGelsenkirchen
GesekeHamminkelnHaltern am SeeHattingenHavixbeck
HertenHilleHorstmarHüllhorstHusum (SG Mittelweser)
IsselburgIssumKaarstKalkarKevelaer
LaerLandesbergenLeeseLinnichLöhne
LüdinghausenMardorfMarlMendenNordkirchen
NordwaldeNottulnOeldeOer-ErkenschwickOelde
PetershagenRaddestorfRecklinghausenRehburg-LoccumRheda-Wiedenbrück
RheinbergRheurdtRietbergRosendalSG Mittelweser (Estorf)
SG Uchte (Uchte)SaerbeckSchermbeckSchneerenSenden
SendenhorstSonsbeckSprockhövelStolzenauStraelen
UedemUnnaWaltropWarendorfWarmsen
WeezeWelverWerlWerneWickede
Xanten